Erfolg für CA bei EU-Visumkampagne

Die Regulations and Technical Services Group (RATS) der Cruising Association (CA) hat mit der EU über die Interaktion zwischen den Schengen-Regeln diskutiert, die britischen Bürgern die Einreise in den Schengen-Raum für 90 Tage in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen (90/180 Tagesregel) und Visa/Aufenthaltsbewilligungen einzelner Schengen-Staaten.

Die zuständige Behörde sagt, dass die EU jetzt bestätigt hat, dass Tage, die Sie in einem EU-Land verbringen, in dem Sie ein von diesem Land erteiltes Visum/eine Aufenthaltserlaubnis haben, bei der Berechnung der 90 Tage oder 180 Tage im Schengen-Raum nicht als Tage im Schengen-Raum zählen 90/180-Berechnung.

Beispiel: Der britische Staatsbürger Smith verbringt 90 Tage auf Kreuzfahrt in Dänemark und reist dann mit einer schwedischen 180-Tage-Besuchererlaubnis nach Schweden. Nach 180 Tagen in Schweden kehrt Smith nach Dänemark zurück und segelt dann nach Norwegen und kehrt innerhalb von 90 Tagen nach der zweiten Einreise nach Dänemark nach Großbritannien zurück.

Da die mit der Aufenthaltserlaubnis in Schweden verbrachten Tage als Tage außerhalb von Schengen gelten, ist Smiths Kreuzfahrt nach den Schengen-Regeln erlaubt.

Derzeit sind Schweden und Frankreich die einzigen Schengen-Länder mit Kreuzfahrtrevieren, die britischen Bürgern 180-Tage-Visa/Aufenthaltsgenehmigungen anbieten. Einige andere Schengen-Länder bieten Residentenvisa an, aber im Allgemeinen sind diese aufgrund von Komplikationen mit steuerlichem Wohnsitz, Mehrwertsteuer, Mindesttagen usw. nicht für Kreuzfahrtschiffe geeignet.

In ganz Europa gibt es immer noch Unsicherheiten bezüglich der Ausreise- und Einreiseformalitäten. RATS überwacht weiterhin die verschiedenen Situationen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die oben genannten Regeln nicht für eine Verlängerung eines Schengen-Visums gelten, das unter bestimmten seltenen Umständen (einschließlich humanitärer Gründe, höherer Gewalt und medizinischer Gründe) vor Ablauf der Schengen-90- Tage. Der Inhaber einer solchen Verlängerung darf sich nur in dem Land aufhalten, in dem die Verlängerung gewährt wird, und muss vor Ablauf dieser Verlängerung das Land verlassen und direkt zu einem Ziel außerhalb des Schengen-Raums reisen, sagt die CA.

Der Schengen-Raum besteht aus den folgenden 26 Ländern: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen , Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Dieses Ergebnis ist Teil der CA's 180-Tage-Visumkampagne in denen, wie berichtet als Marine Industry News, hat Robin Knox-Johnston den Brexit als unfair und verärgert kritisiert.

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