Spezifische, klare und detaillierte Pläne für Spaniens Rückkehr zum Bootssport

Der Übergangsplan der spanischen Regierung zu einer „neuen Normalität“ gliedert sich in vier Phasen (mindestens zwei Wochen pro Phase). Die Deeskalation und der Übergang in die nächste Phase erfolgen nach Provinz/Insel und hängen von der Erfüllung der festgelegten Gesundheits- und Sozialindikatoren ab Evolution Yachting.

Die meisten spanischen Häfen sind für Yachten geöffnet, die bestimmte Bedingungen erfüllen und nach vorheriger Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Barcelona, ​​Valencia, Tarragona, Cartagena und andere Gebiete auf dem spanischen Festland sind ausgezeichnete Standorte in Bezug auf Liegeplatzoptionen, Hafenfreigaben und Crewtransfers und -bewegungen.

Die Häfen der Balearen und der Kanarischen Inseln bleiben für ankommende Yachten geschlossen, obwohl die Behörden Yachten unter bestimmten Umständen akzeptieren:

  • Die Hafenbehörde von Palma akzeptiert Yachten, die zur Reparatur in den Werften ankommen, sowie Schiffe mit Langzeitreservierung in einem Yachthafen auf Mallorca. Jeder Eingang bedarf immer einer behördlichen Genehmigung.
  • Die Häfen der Kanarischen Inseln akzeptieren Yachten in Fällen höherer Gewalt/nachgewiesener Notwendigkeit und vorbehaltlich der Genehmigung der Gesundheits- und Hafenbehörden. Jeder Fall wird separat geprüft.

Diese Häfen bleiben bis zum Ende des Ausnahmezustands, der bis zum 25. Mai gilt, geschlossen.

Freizeitnavigation

Die Freizeitnavigation wird als "Aktiver Tourismus" klassifiziert und die Einschränkungen werden sich in den verschiedenen Phasen ändern:

  • Phase 1: Wenn alles nach Plan läuft, startet diese Phase am 11. Mai. Die Freizeitschifffahrt wird erlaubt sein, obwohl es geografische und gesundheitliche Einschränkungen geben wird. Die Navigation ist auf reduzierte Personengruppen beschränkt und immer innerhalb derselben Provinz/Insel. Um an Bord gehen zu können, müssen die Eigner in derselben Gemeinde wohnen, in der sich das Boot befindet.
  • Phase 2: Während dieser Phase könnte eine größere Anzahl von Personen an Bord gehen, obwohl die geografischen Segelbeschränkungen dieselben wie in Phase 1 sind. In dieser Phase müssen die Eigner in derselben Provinz/Insel wie der Bootsstandort leben, jedoch nicht in dieselbe Gemeinde.
  • Phase 3: In dieser Phase werden die allgemeinen nautischen Aktivitäten vollständig reaktiviert, allerdings mit noch zu bestätigenden geografischen und gesundheitlichen Einschränkungen. In Phase 3 ist das Reisen zwischen Provinzen/Inseln nicht erlaubt und das Segeln wird auch auf die gleiche Insel/Provinz beschränkt, auf der sich das Boot befindet.
  • Neue Normalität (nach Phase 3): Keine Reisebeschränkungen zwischen Provinzen und Freizeitschifffahrt zwischen spanischen Provinzen und Inseln werden ohne geografische Einschränkungen innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets wieder erlaubt.

Während der Deeskalationsphasen werden auch Beschränkungen der Navigation und andere möglicherweise noch bestehende lokale Beschränkungen berücksichtigt.

Die Hafenbehörde der Balearen hat angekündigt, dass die Freizeitschifffahrt bis zur Öffnung der Häfen nicht zugelassen wird. Nach der Wiedereröffnung wäre die Freizeitschifffahrt unter den gleichen Bedingungen wie im Rest Spaniens gemäß dem schrittweisen Deeskalationsplan erlaubt.

Derzeit sind alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Nicht-EU-Staaten in Schengen-Staaten verboten. Die Einreise nach Spanien zu nicht wesentlichen Zwecken ist bis zum 15. Mai nicht gestattet. Die Einreise ist nur spanischen Einwohnern oder Nichtansässigen gestattet, die unter bestimmten Bedingungen reisen, wie z. Für alle EU- und Nicht-EU-Besatzungsmitglieder besteht die Möglichkeit, ihr Schiff in Spanien zu betreten, und begründen, dass der Zweck ihrer Reise darin besteht, sich beruflich einem Schiff anzuschließen, indem die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Die endgültige Entscheidung über die Einreise nach Spanien liegt bei den Grenzkontrollbeamten oder anderen Regierungsbehörden und deren Auslegung in Bezug auf den Schiffstyp, dem das Besatzungsmitglied beitreten würde, und ob sie die Einschiffung für erforderlich halten. Erkundigen Sie sich bei den Fluggesellschaften nach weiteren Informationen, die sie möglicherweise haben. Wenn Sie durch ein anderes Land reisen, erkundigen Sie sich bitte nach Visa- oder anderen Anforderungen.

Alle nicht unbedingt notwendigen Reisen sind derzeit verboten, was bedeutet, dass es unwahrscheinlich ist, dass ein Eigner aus dem Ausland seine Yacht besuchen kann. Die Schengen-Mitgliedsstaaten werden vor dem 15. Mai eine Ankündigung zur Wiederöffnung der Grenzen machen.

Die Wiederöffnung der Schengen-Grenzen wird die Ankünfte aus Nicht-EU-Ländern für den Tourismus sowie die Reaktivierung von Flügen zwischen europäischen Ländern ermöglichen. Dies muss noch definiert werden und ist eine Entscheidung aller EU-Länder. Spanien will das Land wieder für den internationalen Tourismus öffnen und wird schrittweise öffnen, sobald die Gesundheitsbedingungen und Kontrollen für Touristen und Einwohner festgelegt sind.

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