Sealegs gewinnt Urheberrechtsstreit am High Court wegen Designkopien

Sealegs demonstriert auf der Auckland On the Water Boat Show ein komplettes Sortiment an Freizeit-, kommerziellen und amphibischen Ersteinsatz-RIBs © Richard Gladwell

Sealegs International Limited, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Future Mobility Solutions, freut sich bekannt zu geben, dass sie in der Urheberrechtsverletzungssache vor dem neuseeländischen High Court erfolgreich war.

Die Angeklagten Orion Marine Limited, Darren Leybourne, Smuggler Marine Limited, David Pringle, Stryda Marine, Vladan Zubcic und Yun Zhang alias Allen Zhang haben Urheberrechte von Sealegs verletzt und haften. Es wurde festgestellt, dass die amphibischen Designs von Orion direkt vom Sealegs-Design abgeleitet wurden und wesentliche Kopien/Reproduktionen dieses Designs waren – für die Sealegs International das Urheberrecht hält.

Das Urheberrecht und die Designs von Sealegs wurden als international durchsetzbar anerkannt © Sealegs International

In seiner Zusammenfassung sagt Richter Paul Davison: „Ich habe festgestellt, dass die Beweise von Herrn Leybourne, Herrn Zhang und Herrn Zubcic hinsichtlich ihrer Erklärung der Entwicklung des Orion-Designs und ihrer Behauptung, dass sie das Orion-Design nicht auf dem Sealegs-Muster.“

„Dies war eine Anordnung oder ein Muster von Komponenten, die ihnen bereits gut bekannt waren. Was sie dann in den Orion S25-4WD- und S25-3WD-Produkten entwarfen und produzierten, war eine substanzielle Kopie und Reproduktion des amphibischen Beinmusters von Sealegs sowohl für die vordere als auch für die hintere Baugruppe, an der Sealegs das Urheberrecht hielt.“

Die Beklagten werden durch einstweilige Verfügung daran gehindert, das Urheberrecht von Sealegs zu verletzen, und sind daran gehindert, weitere Kopien von Sealegs-Designs herzustellen, auszustellen, zum Verkauf anzubieten oder zu verkaufen, sei es zum Verkauf in Neuseeland oder einem anderen Land.

Die Beklagten werden durch eine einstweilige Verfügung daran gehindert, das amphibische System Orion S25-3WD und/oder das Orion S25-4WD entweder als separater Bausatz oder auf dem Rumpf eines Wasserfahrzeugs herzustellen, auszustellen, zum Verkauf anzubieten oder zu verkaufen.

Ein Sprecher von Sealegs sagt: „Sealegs war gezwungen, rechtliche Schritte gegen die Beklagten einzuleiten, um sein geistiges Eigentum und die Investition von Sealegs in sein einzigartiges amphibisches Design zu schützen. Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Erhalt dieses Urteils des Obersten Gerichtshofs, das erwartungsgemäß gezeigt hat, dass die Beklagten das amphibische Design der Sealegs unrechtmäßig kopiert haben. Der Gerichtsprozess war für Sealegs eine zeitaufwändige Ablenkung und das Verfahren hat das Unternehmen über eine Million US-Dollar gekostet.“

Sealegs in Großbritannien – Das Urheberrecht und die Designs von Sealegs wurden als international durchsetzbar anerkannt – Foto © Sealegs International

Sealegs wird nun Orion Marine, Smuggler Marine Limited, David Pringle, Allen Zhang, Darren Leybourne, Vladan Zubcic und Stryda Marine auf die Kosten laut Gerichtsbeschluss verfolgen. Sealegs wird auch Schadensersatzansprüche geltend machen, die sich aus dem Verkauf der Orion-Designs ergeben, die auf urheberrechtlich geschützten Werken von Sealegs basieren und diese verletzen.

Sealegs hat auch eine gerichtliche Verfügung beantragt, dass alle verletzenden Orion-Designs vernichtet werden sollen, die einer weiteren Anhörung unterzogen werden.

Diese Geschichte ist von Sail-world.com

Nach dieser Nachricht (https://www.sealegsrecreational.com/news.html) bestätigte Sealegs, dass gegen das Urteil des ehrenwerten Richters Paul Davison im Fall Sealegs International Limited gegen Zhang & Others Berufung eingelegt wurde.

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