Agentur für See- und Küstenwache – Richtlinie über Schiffsausrüstung
MSN 1874(M+F) Änderung 2 Richtlinie für Schiffsausrüstung, andere Zulassungen und Normen
Leitlinien zu Verfahren zur Erlangung der Typgenehmigung in Übereinstimmung mit der Schiffsausrüstungsrichtlinie und anderen britischen Verfahren für die Typgenehmigung.
Details
Diese Mitteilung enthält technische Informationen und Anleitungen zu den Verfahren zur Erlangung der Typgenehmigung in Übereinstimmung mit der Schiffsausrüstungsrichtlinie und anderen britischen Verfahren zur Typgenehmigung durch benannte bzw. benannte Stellen. Es enthält auch Informationen über die Politik des Vereinigten Königreichs zur Durchsetzung dieser Anforderungen und andere Normen, die auf die Ausrüstung an Bord von britischen Schiffen anzuwenden sind.
Diese Mitteilung ersetzt die Handelsmitteilung 1874 (M+F) einschließlich der Änderung 1, um die Anforderungen an Ausrüstungen gemäß Anhang 1 und Anhang 2 dieser Mitteilung an die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/773 der Kommission anzupassen.
Mitteilung an alle: – Hersteller und Vertreiber von Schiffsausrüstung – Kapitäne, Offiziere und Kapitäne von: Handelsschiffen, Fischereifahrzeugen, kleinen Handelsschiffen und Freizeitschiffen – Schiff: Bauherren, Designern, Betreibern, Eigentümern und Managern – Schiffsberatern, anerkannten Organisationen, Zertifizierende Behörden und benannte und benannte Stellen Diese Mitteilung sollte zusammen mit den Vorschriften für die Handelsschifffahrt (Schiffsausrüstung) 2016 SI 2016/1025 und den einschlägigen Instrumenten für die Beförderungsvorschriften des Vereinigten Königreichs gelesen werden. Diese Mitteilung ersetzt MSN 1874 einschließlich der Änderung 1.